„Mythos“ zur Cartnutzung im Turnier

„Mythos“ zur Cartnutzung im Turnier

Zur Cartnutzung im Turnier geistert ganz unterschiedliches „Wissen“ bei den Golfern herum. Die einen glauben zu wissen, dass Carts im Turnier generell nur mit ärztlichem Attest erlaubt sind. Andere meinen, dass dies nur bei handicaprelevanten Turnieren so ist und bei Spaßturnieren jeder mit dem Cart fahren darf.

Hier nun zwei offizielle Fakten:

  1. Es gibt seitens des DGV KEINE pauschale Regelung, ob und von wem ein Cart in einem Turnier genutzt werden darf, unabhängig davon, ob das Turnier handicaprelevant ist oder nicht.
  2. Die Spielleitung bzw. der Veranstaltung kann für jedes einzelne Turnier darüber befinden, ob Carts nur mit oder auch ohne ärztliches Attest erlaubt sind. Häufig findet sich zur Cartnutzung ein Passus in der Turnier-Rahmenausschreibung, so auch bei uns. Wenn es die Situation erfordert (große Hitze, hohes Alter eines Teilnehmers o.Ä.) kann die Turnierleitung davon abweichend die individuelle Erlaubnis zur Cartnutzung erteilen.

Hintergrund der nicht pauschalen Regelung ist (laut DGV), dass die Anzahl der Carts in den Golfclubs so unterschiedlich ist. Ein Golfclub, der z. B. 30 Carts hat, möchte (bzw. muss aus wirtschaftlichen Gründen) seine Carts auch an Turniertagen vermieten. Hat ein Club dagegen nur fünf Carts, aber 20 Interessenten, ist eine faire Verteilung der Carts ein Problem. 

Wird ein Turnier von einem Sponsor veranstaltet, der beispielsweise Ausscheidungsturnier für eine Deutschlandfinale anbietet, kann der Veranstalter die Nutzung von Carts ebenfalls einschränken.